Hilfe
Steuererklärung für das Besteuerungsverfahren der einzigen Anlaufstelle (Sonderregelung Mini-One-Stop-Shop)
Auf dieser Seite finden Sie hilfreiche Erläuterungen zu der Steuererklärung für das Besteuerungsverfahren der einzigen Anlaufstelle (Mini-One-Stop-Shop).
Detaillierte Hinweise zum Verfahren finden Sie im Internetportal des Bundeszentralamtes für Steuern unter www.bzst.bund.de.
Zur Berichtigung einer bereits abgegebenen Steuererklärung rufen Sie bitte die betreffende Steuererklärung auf (Übernahme von Formulareinträgen aus einer früheren Abgabe) und tragen Sie die notwendigen Änderungen dort ein.
Auch im Fall der Berichtigung der Steuererklärung sind sämtliche unter die Sonderregelung fallenden Umsätze des Besteuerungszeitraumes zu erklären (und nicht nur die Differenz gegenüber der ursprünglichen Erklärung).
Der Begriff der festen Niederlassung entspricht im umsatzsteuerrechtlichen Sinne dem Begriff der umsatzsteuerlichen Betriebsstätte.
Hier finden Sie den Leitfaden zur korrekten Erfassung von Umsätzen.
Identifiziert ein Land der EU in dem die zu versteuernden Umsätze erbracht wurden.
Hier finden Sie den Leitfaden zur korrekten Erfassung von Umsätzen.
Beschreibt alle Umsätze, die einer festen Niederlassung zugeordnet werden können.
- Wählen Sie zuerst das Land des Verbrauchs aus. Die dort gültigen Steuertypen und Steuersätze werden geladen.
- Füllen Sie nun den neuen Eintrag der erbrachten Dienstleistungen aus, und klicken Sie auf „Eintrag übernehmen“.
- Für weitere Einträge erbrachter Dienstleistungen zum gleichen Land des Verbrauchs (aber anderem Steuertyp bzw. Steuersatz) wählen Sie „weitere Daten hinzufügen“.
- Ein neuer, leerer Eintrag wird geöffnet. Machen Sie nun Ihre Angaben und klicken Sie auf „Eintrag übernehmen“.
- Möchten Sie Umsatzsteuerangaben für ein weiteres Land des Verbrauchs tätigen, so verlassen Sie die Teilseite mit „Umsätze des Steuerpflichtigen“ bzw. ggf. mit „Umsätze einer festen Niederlassung“. Fügen Sie nun mit „weitere Daten hinzufügen“ einen weiteren Eintrag hinzu. Ein neuer, leerer Eintrag wird geöffnet.
- Machen Sie zuerst Ihre Angaben zur Identifizierung der festen Niederlassung.
- Klicken Sie auf „weitere Daten hinzufügen“. Ein neuer, leerer Eintrag wird geöffnet.
Nun können Sie im neuen, noch leeren Eintrag das Land des Verbrauchs wählen und weitere Angaben machen, wie in der Hilfe Leitfaden zum Land des Verbrauchs beschrieben.
- Möchten Sie ein weiteres Land des Verbrauchs hinzufügen, so wechseln Sie zunächst auf die Seite „Umsätze einer festen Niederlassung“. Dort können Sie einen weiteren Eintrag hinzufügen mit „weitere Daten hinzufügen“ (siehe 2.).
- Möchten Sie eine weitere feste Niederlassung hinzufügen, so wechseln Sie zuerst auf die Teilseite „Umsätze der festen Niederlassungen“. Dort können Sie mit „weitere Daten hinzufügen“ einen neuen, leeren, markierten Eintrag anlegen. Dann verfahren Sie wieder wie ab 1. beschrieben.
Hinweis: Das nachträgliche Anpassen einer festen Niederlassung kann zu ungültigen Eingaben führen, sofern Sie bereits Angaben zu erbrachten Dienstleistungen gemacht haben.