Steuerabzugsverfahren nach
§ 50a
EStG
Im Rahmen von IT-Modernisierungsmaßnahmen findet im Zeitraum vom 02.02.2024 bis zum 25.02.2024 eine Umstellung des IT-Fachverfahrens statt. Aufgrund dessen werden Ihre Steueranmeldungen für Vergütungen im Sinne des § 50a EStG, die ab dem 02.02.2024 eingereicht werden, beim BZSt unter Ihrer neuen Steuernummer elektronisch im BZStOnline-Portal entgegengenommen. Die neue Steuernummer erhalten alle für den Steuerabzug nach § 50a EStG registrierten Steuerpflichtigen Ende Januar/Anfang Februar mit einem Informationsschreiben. Das bisherige Formular im ElsterOnline-Portal steht Ihnen leider nicht mehr zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des BZSt unter Abzugsteuern > Abzugsteuern nach § 50a EStG > Elektronische Datenübermittlung. Bei Fragen zur Einreichung der Steueranmeldung im Sinne des § 50a EStG steht Ihnen hier auch eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Verfügung.
Bitte beachten Sie:
Steueranmeldungen für Vergütungen im Sinne des § 50a EStG, die ab dem 02.02.2024 eingereicht werden, können beim BZSt nur noch unter Ihrer neuen Steuernummer elektronisch im BZStOnline-Portal entgegengenommen werden.
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