Warnung vor Betrugs-E-Mails

Seit einiger Zeit versuchen Betrüger per E-Mail an Informationen von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zu gelangen.

Sie versenden E-Mails mit Titeln wie "Benachrichtigung des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt)" oder "Elster - Aktualisieren Sie bitte Ihre Unternehmensdaten bei Elster für steuerliche Zwecke, um hohe Strafen zu vermeiden" im Namen des BZSt Online Portals bzw. ELSTER und fordern auf, über angefügte Links das Unternehmens- bzw. Portalkonto zu öffnen, um Daten zu ändern.

Das BZSt warnt ausdrücklich davor, auf diese Betrugs-E-Mail zu reagieren bzw. den Link in der E-Mail zu öffnen.

Detaillierte Informationen zu Betrugs-E-Mails im Namen des BZSt erhalten Sie auf der folgenden Seite des BZSt.

Detaillierte Informationen zu Betrugs-E-Mails im Namen von ELSTER erhalten Sie auf der folgenden Seite des BZSt.

Warnung vor Betrugs-E-Mails - Grafik Warndreieck
Steuerabzugsverfahren nach § 50a EStG

Im Rahmen von IT-Modernisierungsmaßnahmen findet im Zeitraum vom 02.02.2024 bis zum 25.02.2024 eine Umstellung des IT-Fachverfahrens statt. Aufgrund dessen werden Ihre Steueranmeldungen für Vergütungen im Sinne des § 50a EStG, die ab dem 02.02.2024 eingereicht werden, beim BZSt unter Ihrer neuen Steuernummer elektronisch im BZStOnline-Portal entgegengenommen. Die neue Steuernummer erhalten alle für den Steuerabzug nach § 50a EStG registrierten Steuerpflichtigen Ende Januar/Anfang Februar mit einem Informationsschreiben. Das bisherige Formular im ElsterOnline-Portal steht Ihnen leider nicht mehr zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des BZSt unter Abzugsteuern >  Abzugsteuern nach § 50a EStG > Elektronische Datenübermittlung. Bei Fragen zur Einreichung der Steueranmeldung im Sinne des § 50a EStG steht Ihnen hier auch eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Verfügung.

Bitte beachten Sie:

Steueranmeldungen für Vergütungen im Sinne des § 50a EStG, die ab dem 02.02.2024 eingereicht werden, können beim BZSt nur noch unter Ihrer neuen Steuernummer elektronisch im BZStOnline-Portal entgegengenommen werden.

Damit Sie jederzeit über die aktuellen Entwicklungen informiert sind, empfehlen wir Ihnen, den neuen Newsletter zum Steuerabzugsverfahren nach § 50a EStG zu bestellen. Diesen können Sie auf der Internetseite des BZSt unter Service > Newsletter abonnieren.

Steuerabzugsverfahren nach § 50a EStG - Grafik Warndreieck

Formulare des BZSt

Mit allen Formularen im BOP können einzelne zusammengehörende Daten über das Portal zwischen beliebigen Meldestellen und dem ITZBund als Dienstleister für das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übertragen werden. Bevor jedoch Daten übertragen werden können, müssen die folgenden Schritte durchgeführt werden:

  • ggf. eine Registrierung am BOP
  • ggf. einen Antrag auf Freischaltung für ein bestimmtes Fachverfahren (Zulassungsantrag)

Weitere Informationen erhalten Sie über Ihr Fachverfahren.

Massendatenschnittstelle des BZSt

Mit der Massendatenschnittstelle "ELMA5" kann eine große Menge von Daten zwischen beliebigen Meldestellen und dem ITZBund als Dienstleister für das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übertragen werden. Bevor jedoch Daten übertragen werden können, müssen die folgenden Schritte durchgeführt werden:  

  • ggf. eine Registrierung am BOP
  • Antrag auf Freischaltung zur Teilnahme am ELMA5-Verfahren für das jeweilige Fachverfahren
  • nur Rechenzentrumsbetrieb: Generierung des ELMA5-Zertifikates.

Weitere Informationen erhalten Sie über Ihr Fachverfahren.

Aktuelles

Aktuelle Informationen bzw. Hinweise finden Sie  hier.